Seit dem 1. November 2025 gilt in Deutschland ein neuer Hebammenhilfevertrag (§ 134a SGB V), der sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Familien mit sich bringt. Im Kern geht es um eine Neuordnung der Vergütung von Hebammenleistungen, die sich spürbar auf die Art und Weise auswirken wird, wie Hebammen ihre Zeit und Betreuung abrechnen. Kurz gesagt: Einige Leistungen werden neu geregelt, die Vergütung angepasst, und bestimmte Beratungsangebote wie das Stillen erhalten mehr Gewicht. Ziel ist es, die Arbeit der Hebammen fairer zu gestalten und die Betreuung von Schwangeren zu verbessern (hebammenverband.de).
Bestimmte Leistungen werden künftig besser honoriert, insbesondere Hausbesuche und die individuelle Stillberatung. Gleichzeitig steigt der Stundensatz: Für freiberufliche Hebammen liegt er nun bei rund 74,28 Euro pro Stunde, was laut GKV deutlich über dem bisherigen Niveau liegt.
Doch es gibt auch kritische Stimmen: Besonders Beleghebammen, also diejenigen Hebammen, die im Krankenhaus Geburten betreuen, könnten finanziell belastet werden. Der neue Vertrag sieht vor, dass die Vergütung gestaffelt ist, wenn eine Hebamme gleichzeitig mehrere Frauen betreut. Aus Sicht vieler Fachkräfte verschärft der neue Vertrag die ohnehin angespannte Situation weiter. Statt Entlastung bringt er neue Unsicherheiten: Die Vergütung wird als weiterhin unzureichend bewertet, während gleichzeitig zusätzliche Dokumentationspflichten und organisatorische Anforderungen entstehen. Viele Hebammen fürchten dadurch mehr wirtschaftlichen Druck, weniger Zeit für die eigentliche Betreuung und eine steigende Arbeitsbelastung. In einer Branche, die schon jetzt von Personalmangel, hohen Kosten und zunehmender Bürokratie geprägt ist, sehen viele den neuen Vertrag daher nicht als Verbesserung, sondern als zusätzliche Belastung – mit möglichen Folgen für die gesamte geburtshilfliche Versorgung.
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